Homöopathie

„Similia similibus curentur“
(Samuel Hahnemann)

Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden.

Dieser von Dr. Samuel Hahnemann (1755-1843), dem Be­gründer der Homöopathie, geprägte Leitsatz ver­körpert das Wesen dieser Methode.

Substanzen, die in grobstofflicher Form krankmachend sein können und ein bestimmtes Symptomenbild zeigen, können verdünnt und potenziert dieselben Beschwerden lindern oder heilen.
Dabei kann es sich um Stoffe aus dem Pflanzen / Tier- oder Mineralienreich handeln.
z.B. die Küchenzwiebel kann, wenn man sie aufschneidet zu einem scharfen, wundmachenden Fließschnupfen mit Reizung der Augen und Tränenfluß führen. Nimmt man bei Auftreten dieser Krankheitssymptome die homöopathisch aufbereitete Zwiebel „Allium cepa“ ein, so verbessern sich diese Beschwerden und lösen sich oftmals auf.
Die Homöopathie versteht sich als spezifische Reiz- und Regulationstherapie. Dies bedeutet, dass mittels eines spezifischen Reizes des  homöopathischen Heilmittels, die Regulations­fähigkeit und die Selbstheilungskräfte des Orga­nismus stimuliert werden.

Man unterscheidet zwischen konstitutioneller (personotroper) oder organbezogener (organotroper) Homöopathie.
Die organotrope Homöopathie bezieht sich auf bestimmte Organe und Organsysteme und wird oft bei akuten Erkrankungen eingesetzt. Die konstitutionelle Homöopathie dagegen versucht eine bestmögliche Übereinstimmung mit der Persönlichkeit, der Gemütsverfassung, der Art und Weise wie der Mensch mit Reizen und Belastungen umgeht, zu finden. Diese Behandlung wird eher bei chronischen Erkrankungen eingesetzt.
Eingesetzt werden in der konstitutionellen Homöopathie meistens Einzelmittel und in der organotropen Homöopathie Komplexmittel (Arzneimittel bestehend aus mehreren homöopathischen  Substanzen) und Einzelmittel.

In meiner Praxis werden die benötigten homöopathischen Arzneimittel über verschiedene Ebenen ermittelt. Über den intuitiven Zugang zum Körper-und Energiesystem mittels kinesiologischem Muskeltest und über das persönliche Gespräch.

 

Aus rechtlichen / juristischen Gründen muß folgender Hinweis erfolgen:
Die o.g. Therapie ist wissenschaftlich / schulmedizinisch nicht anerkannt, da sie nicht durch Doppelblindstudien validiert ist.